Versicherungsbegriffe einfach erklärt: Ihr Lexikon

Versicherungsbegriffe

Hand aufs Herz: Verstehen Sie immer alles, was in Versicherungsangeboten oder Verträgen steht? Begriffe wie „Deckungssumme“, „Obliegenheiten“ oder „Zeitwert“ klingen oft kompliziert und können verwirren. Doch keine Sorge! Dieses kleine Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe aus der Versicherungswelt in einfacher Sprache. So navigieren Sie sicherer durch den Angebots-Dschungel und treffen fundierte Entscheidungen für Ihren Schutz.

Kleines Versicherungs-Lexikon: A bis Z (Auswahl)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Das „Kleingedruckte“ des Vertrags. Hier stehen die detaillierten Regeln, Rechte und Pflichten für Versicherer und Versicherungsnehmer, Leistungsumfang und Ausschlüsse. Lesen ist wichtig, auch wenn es mühsam ist!
Antrag
Ihr offizieller Antrag auf Abschluss einer Versicherung. Die Angaben hier (besonders Gesundheitsfragen bei Personenversicherungen!) müssen wahrheitsgemäß sein, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.
Ausschlüsse (Leistungsausschluss)
Ereignisse, Schäden oder Umstände, für die die Versicherung nicht zahlt. Beispiele: Vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch Krieg, oft auch bestimmte Naturkatastrophen (siehe Elementarschäden). Unbedingt prüfen, was ausgeschlossen ist!
Beitrag (Prämie)
Der Preis, den Sie regelmäßig (z.B. monatlich, jährlich) für Ihren Versicherungsschutz bezahlen.
Deckungssumme (Versicherungssumme)
Der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall maximal bezahlt. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist entscheidend, besonders bei der Haftpflichtversicherung (mind. 10 Mio. €, besser deutlich mehr!). Bei der Hausratversicherung sollte sie dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen.
Elementarschäden
Schäden durch bestimmte Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck. Diese sind oft nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern müssen als Zusatzbaustein (Elementarschadenversicherung) eingeschlossen werden.
Fahrlässigkeit (einfache vs. grobe)
Einfache Fahrlässigkeit: Ein kleines Versehen im Alltag (z.B. kurz abgelenkt). Grobe Fahrlässigkeit: Eine besonders schwere Pflichtverletzung (z.B. brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen). Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, es sei denn, der Vertrag beinhaltet den „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ (wichtig!).
Gesundheitsfragen / Gesundheitsprüfung
Fragen zum Gesundheitszustand beim Antrag auf Personenversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Private Kranken, Risikoleben). Absolut wahrheitsgemäß beantworten! Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
Karenzzeit (Wartezeit)
Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen besteht. Üblich z.B. bei Rechtsschutz- oder Zahnzusatzversicherungen, um zu verhindern, dass man eine Versicherung erst abschließt, wenn der Schadenfall schon absehbar ist.
Kündigungsfrist
Der Zeitraum vor Vertragsende, innerhalb dessen die Kündigung beim Versicherer eingehen muss. Bei Nichteinhaltung verlängert sich der Vertrag meist automatisch (Achtung: TKG-Regeln für automatische Verlängerung bei manchen Verträgen beachten!).
Laufzeit
Die Dauer, für die der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird (z.B. 1 Jahr, 3 Jahre). Oft gibt es eine Mindestlaufzeit.
Neuwert vs. Zeitwert
Neuwert: Der Betrag, der nötig ist, um einen zerstörten oder gestohlenen Gegenstand heute neu zu kaufen. Zeitwert: Der Neuwert abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Bei der Hausratversicherung ist eine Neuwertentschädigung Standard und wichtig!
Obliegenheiten
Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer haben. Dazu gehört z.B., einen Schaden unverzüglich zu melden, Auskünfte zu erteilen, den Schaden möglichst gering zu halten und bestimmte Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Verletzen Sie Obliegenheiten, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Police (Versicherungsschein)
Das offizielle Dokument, das den Abschluss des Versicherungsvertrags und die vereinbarten Konditionen bestätigt.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Relevant bei der KFZ-Versicherung. Für jedes unfallfreie Jahr steigt man in eine höhere SF-Klasse auf und erhält einen höheren Rabatt auf den Beitrag.
Selbstbeteiligung (SB) / Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssen. Der Versicherer zahlt erst den Schadenanteil, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht. Eine höhere Selbstbeteiligung führt meist zu einem niedrigeren Beitrag – wägen Sie Risiko und Ersparnis ab.
Unterversicherungsverzicht
Eine Klausel (besonders in der Hausratversicherung). Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt (Unterversicherung), kürzt der Versicherer die Leistung normalerweise prozentual. Mit einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer darauf (meist bis zur Höhe der Versicherungssumme), sofern die Unterversicherung nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Versicherungsnehmer
Die Person oder Firma, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und die Beiträge zahlt.
Versicherte Person(en)
Die Person(en), deren Risiken durch den Vertrag abgedeckt sind. Das können neben dem Versicherungsnehmer auch z.B. Familienmitglieder sein.

Wo finde ich diese Begriffe in meinen Unterlagen?

Die genauen Definitionen und Regelungen finden Sie immer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags. Auch der Versicherungsschein (Police) und das Produktinformationsblatt (PIB) enthalten wichtige Angaben.

Fazit: Verstehen schafft Sicherheit!

Sich mit den wichtigsten Versicherungsbegriffen vertraut zu machen, ist ein wichtiger Schritt zu einem passenden und verlässlichen Versicherungsschutz. Es hilft Ihnen, Angebote richtig zu bewerten, Fallstricke zu erkennen und im Schadenfall zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten direkt beim Anbieter, einem unabhängigen Berater oder einer Verbraucherzentrale nachzufragen. Und denken Sie daran: Beim Versicherungsvergleich zählt nicht nur der Preis, sondern vor allem auch das „Kleingedruckte“ – also die Bedingungen!

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