Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Das „Kleingedruckte“ des Vertrags. Hier stehen die detaillierten Regeln, Rechte und Pflichten für Versicherer und Versicherungsnehmer, Leistungsumfang und Ausschlüsse. Lesen ist wichtig, auch wenn es mühsam ist!AntragIhr offizieller Antrag auf Abschluss einer Versicherung. Die Angaben hier (besonders Gesundheitsfragen bei Personenversicherungen!) müssen wahrheitsgemäß sein, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.Ausschlüsse (Leistungsausschluss)Ereignisse, Schäden oder Umstände, für die die Versicherung nicht zahlt. Beispiele: Vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch Krieg, oft auch bestimmte Naturkatastrophen (siehe Elementarschäden). Unbedingt prüfen, was ausgeschlossen ist!Beitrag (Prämie)Der Preis, den Sie regelmäßig (z.B. monatlich, jährlich) für Ihren Versicherungsschutz bezahlen.Deckungssumme (Versicherungssumme)Der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall maximal bezahlt. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist entscheidend, besonders bei der Haftpflichtversicherung (mind. 10 Mio. €, besser deutlich mehr!). Bei der Hausratversicherung sollte sie dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen.ElementarschädenSchäden durch bestimmte Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck. Diese sind oft nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern müssen als Zusatzbaustein (Elementarschadenversicherung) eingeschlossen werden.Fahrlässigkeit (einfache vs. grobe)Einfache Fahrlässigkeit: Ein kleines Versehen im Alltag (z.B. kurz abgelenkt). Grobe Fahrlässigkeit: Eine besonders schwere Pflichtverletzung (z.B. brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen). Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, es sei denn, der Vertrag beinhaltet den „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ (wichtig!).Gesundheitsfragen / GesundheitsprüfungFragen zum Gesundheitszustand beim Antrag auf Personenversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Private Kranken, Risikoleben). Absolut wahrheitsgemäß beantworten! Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).Karenzzeit (Wartezeit)Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen besteht. Üblich z.B. bei Rechtsschutz- oder Zahnzusatzversicherungen, um zu verhindern, dass man eine Versicherung erst abschließt, wenn der Schadenfall schon absehbar ist.KündigungsfristDer Zeitraum vor Vertragsende, innerhalb dessen die Kündigung beim Versicherer eingehen muss. Bei Nichteinhaltung verlängert sich der Vertrag meist automatisch (Achtung: TKG-Regeln für automatische Verlängerung bei manchen Verträgen beachten!).LaufzeitDie Dauer, für die der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird (z.B. 1 Jahr, 3 Jahre). Oft gibt es eine Mindestlaufzeit.Neuwert vs. ZeitwertNeuwert: Der Betrag, der nötig ist, um einen zerstörten oder gestohlenen Gegenstand heute neu zu kaufen. Zeitwert: Der Neuwert abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Bei der Hausratversicherung ist eine Neuwertentschädigung Standard und wichtig!ObliegenheitenPflichten, die Sie als Versicherungsnehmer haben. Dazu gehört z.B., einen Schaden unverzüglich zu melden, Auskünfte zu erteilen, den Schaden möglichst gering zu halten und bestimmte Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Verletzen Sie Obliegenheiten, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.Police (Versicherungsschein)Das offizielle Dokument, das den Abschluss des Versicherungsvertrags und die vereinbarten Konditionen bestätigt.Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)Relevant bei der KFZ-Versicherung. Für jedes unfallfreie Jahr steigt man in eine höhere SF-Klasse auf und erhält einen höheren Rabatt auf den Beitrag.Selbstbeteiligung (SB) / SelbstbehaltDer Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssen. Der Versicherer zahlt erst den Schadenanteil, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht. Eine höhere Selbstbeteiligung führt meist zu einem niedrigeren Beitrag – wägen Sie Risiko und Ersparnis ab.UnterversicherungsverzichtEine Klausel (besonders in der Hausratversicherung). Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt (Unterversicherung), kürzt der Versicherer die Leistung normalerweise prozentual. Mit einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer darauf (meist bis zur Höhe der Versicherungssumme), sofern die Unterversicherung nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.VersicherungsnehmerDie Person oder Firma, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und die Beiträge zahlt.Versicherte Person(en)Die Person(en), deren Risiken durch den Vertrag abgedeckt sind. Das können neben dem Versicherungsnehmer auch z.B. Familienmitglieder sein.