Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erklärt

SF-Klasse erklärt

Wer eine KFZ-Versicherung abschließt oder vergleicht, stößt unweigerlich auf die **Schadenfreiheitsklasse**, kurz **SF-Klasse**. Sie ist einer der wichtigsten Faktoren für die Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wie beeinflusst die SF-Klasse Ihren Beitrag, wie steigt oder fällt sie, und kann man sie vielleicht sogar übertragen? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles Wichtige zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Deutschland.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Die SF-Klasse ist ein System der deutschen Autoversicherer, das Ihr **unfallfreies Fahren belohnt**. Jede SF-Klasse steht für eine bestimmte Anzahl von Jahren, die Sie mit einem auf Sie zugelassenen Fahrzeug schadenfrei gefahren sind.

  • Je höher die SF-Klasse, desto mehr schadenfreie Jahre haben Sie gesammelt.
  • Je höher die SF-Klasse, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt, den Sie auf den Grundbeitrag Ihrer Versicherung erhalten.
  • Wichtig: Der Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich nur auf die Beiträge der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung aus. Die Teilkaskoversicherung hat keine SF-Klassen!

Jeder Versicherer hat seine eigene Tabelle, die festlegt, welcher Rabatt (in Prozent) zu welcher SF-Klasse gehört. Die Werte können sich unterscheiden, aber die Tendenz ist gleich:

Beispielhafte Rabatte (können je nach Versicherer variieren!)
SF-KlasseSchadenfreie JahreBeitragssatz (ca.)
SF 0Fahranfänger~100% oder mehr
SF 1/2Erstes halbes Jahr~70-85%
SF 11 Jahr~50-60%
SF 55 Jahre~40-50%
SF 1010 Jahre~35-45%
SF 2020 Jahre~25-35%
SF 35+35+ Jahre~15-25% (oft niedrigster Satz)

(Die genauen Prozentsätze entnehmen Sie bitte den Bedingungen Ihres Versicherers!)

Wie funktioniert das System? Hoch- und Rückstufung

Hochstufung: Besser werden durch unfallfreies Fahren

Für jedes Kalenderjahr, in dem Ihr Versicherungsvertrag besteht (meist wird eine Mindestdauer von 6 Monaten im Jahr vorausgesetzt) und Sie **keinen Schaden** in der Haftpflicht oder Vollkasko über die Versicherung regulieren lassen, werden Sie im Folgejahr **eine SF-Klasse höher** gestuft. Ihr Beitrag sinkt entsprechend.

Beispiel: Sie sind 2024 in SF 8 und verursachen keinen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden. Dann werden Sie zum 1. Januar 2025 in SF 9 hochgestuft.

Rückstufung: Schlechter werden nach einem Schaden

Wenn Sie einen Schaden verursachen, der über Ihre KFZ-Haftpflicht oder Vollkasko reguliert wird, erfolgt im nächsten Versicherungsjahr eine **Rückstufung** in eine niedrigere SF-Klasse. Wie stark die Rückstufung ausfällt, hängt vom Versicherer und seiner individuellen **Rückstufungstabelle** ab. Eine Rückstufung bedeutet immer einen **höheren Beitrag**.

Tipp: Bagatellschäden selbst zahlen? Bei kleineren Schäden kann es manchmal günstiger sein, die Kosten selbst zu tragen, statt den Schaden der Versicherung zu melden. So vermeiden Sie die Rückstufung und langfristig höhere Beiträge. Fragen Sie Ihren Versicherer nach dem „Schadenrückkauf“ oder lassen Sie sich beraten, bis zu welcher Schadenshöhe sich das lohnt.

Es gibt auch **Sonderklassen** wie SF 0 (oft für Fahranfänger mit sehr hohem Beitragssatz), SF 1/2 (nach erster Fahrerfahrung), SF S (nach Schaden aus niedriger Klasse) oder SF M (Malusklasse nach mehreren Schäden mit höchstem Beitrag).

SF-Klasse übernehmen / übertragen: Geht das?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie eine SF-Klasse von einer anderen Person übernehmen oder Ihre eigene auf eine andere Person übertragen.

Von wem / auf wen ist eine Übertragung möglich?

  • Innerhalb der Familie: Sehr häufig zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Auch von Eltern oder Großeltern auf Kinder/Enkel ist es oft möglich.
  • Nach Todesfall: Übertragung vom Verstorbenen auf den Ehe-/Lebenspartner oder ein Kind ist oft möglich.
  • Vom Arbeitgeber: Hatten Sie einen Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen durften? Manchmal kann der Rabatt nach Ausscheiden aus der Firma übernommen werden (Bescheinigung nötig).

Wichtige Regeln bei der Übertragung:

  • Führerscheinbesitz entscheidend: Der Empfänger kann maximal so viele schadenfreie Jahre (und damit die entsprechende SF-Klasse) übernehmen, wie er selbst seit dem Erwerb seines Führerscheins hätte erfahren können. Beispiel: Hat der Empfänger erst seit 5 Jahren den Führerschein, kann er maximal SF 5 übernehmen, auch wenn der Spender SF 25 hatte!
  • Regelmäßige Nutzung oft Voraussetzung: Gerade bei Übertragung von Eltern/Großeltern wird oft verlangt, dass der Empfänger das Fahrzeug des Spenders regelmäßig gefahren ist.
  • Vollständige Abgabe: Der Spender gibt seinen Rabatt in der Regel vollständig ab und verliert ihn für sich selbst.
  • Schriftliche Zustimmung: Der Spender muss der Übertragung schriftlich zustimmen.
  • Fristen beachten: Es können Fristen gelten (z.B. 12 Monate nach Tod des Spenders oder nach Abmeldung des Fahrzeugs).
  • Nur für eine Fahrzeugart: Ein PKW-Rabatt kann meist nur für einen PKW übernommen werden, nicht für ein Motorrad.

Fragen Sie immer bei beiden beteiligten Versicherern (dem alten und dem neuen) nach den genauen Bedingungen!

Sonderfall: Zweitwagenregelung

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, bieten viele Versicherer oft eine günstigere Einstufung (z.B. SF 1/2 oder besser) als für Fahranfänger an, wenn der Erstwagen bereits eine gute SF-Klasse hat. Die Regeln variieren stark.

Was passiert mit der SF-Klasse bei Versicherungswechsel?

Ihre erfahrene SF-Klasse gehört Ihnen und Sie **nehmen sie zum neuen Anbieter mit**. Der neue Versicherer fragt die Daten (Anzahl der schadenfreien Jahre, Schäden im letzten Zeitraum) elektronisch beim Vorversicherer ab, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Antragsstellung korrekte Angaben zum Vorversicherer und zur bisherigen SF-Klasse machen.

Was passiert bei einer Versicherungspause?

Wenn Sie Ihr Auto abmelden und den Vertrag unterbrechen:

  • Kurze Pause (bis 6 oder 12 Monate): Meist kein Problem, die SF-Klasse bleibt erhalten.
  • Längere Pause (oft bis 7 Jahre, manchmal 10): Die SF-Klasse wird „eingefroren“ und kann bei Wiederaufnahme eines Vertrags reaktiviert werden.
  • Sehr lange Pause (über 7-10 Jahre): Die SF-Klasse kann verfallen, Sie müssen eventuell neu eingestuft werden.

Die genauen Fristen variieren je nach Versicherer – fragen Sie im Zweifel nach!

Fazit: SF-Klasse verstehen, nutzen und sparen!

Die Schadenfreiheitsklasse ist ein zentraler Baustein Ihrer KFZ-Versicherungsprämie. Unfallfreies Fahren wird direkt belohnt. Verstehen Sie, wie Hoch- und Rückstufungen funktionieren, und prüfen Sie bei Bedarf die Möglichkeiten zur Übertragung.

Da die Rabattsätze für die gleiche SF-Klasse bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich hoch sein können, lohnt sich auch hier der **Vergleich**: Finden Sie heraus, welcher Versicherer Ihnen für Ihre persönliche SF-Klasse die besten Konditionen bietet!

Jetzt KFZ-Versicherung mit Ihrer SF-Klasse vergleichen!