KFZ-Versicherung wechseln: Stichtag 30.11.

Der Herbst ist traditionell die „Wechselsaison“ für die KFZ-Versicherung in Deutschland. Viele Autofahrer können durch einen Anbieterwechsel zum Jahresende **mehrere hundert Euro sparen**. Der wichtigste Termin, den sich die meisten merken müssen, ist der **Stichtag 30. November**. Doch warum ist dieses Datum so entscheidend und was müssen Sie beachten, um Ihre Autoversicherung erfolgreich zum Jahresende zu wechseln? Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige.
Warum ist der 30.11. der Stichtag für die meisten Autofahrer?
Das hängt mit zwei Faktoren zusammen, die für die Mehrheit der KFZ-Versicherungsverträge in Deutschland gelten:
- Vertragslaufzeit oft = Kalenderjahr: Die meisten Autoversicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.
- Kündigungsfrist meist 1 Monat: Die übliche Frist, um einen solchen Vertrag ordentlich zu kündigen, beträgt einen Monat zum Vertragsende.
Rechnet man vom 31. Dezember einen Monat zurück, landet man genau beim **30. November**. Bis zu diesem Datum muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens bei Ihrem alten Versicherer eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet und Sie zum 1. Januar zu einem neuen Anbieter wechseln können.
Ausnahme prüfen! Nicht alle Verträge enden am 31.12. (sog. unterjährige Verträge). Prüfen Sie in Ihrer Versicherungspolice das genaue Ablaufdatum („Hauptfälligkeit“) und die vereinbarte Kündigungsfrist! Gilt für Ihren Vertrag ein anderes Enddatum, ist auch der Kündigungs-Stichtag ein anderer!
Gründe für einen Wechsel zum Jahresende
Warum wechseln so viele gerade zum Jahreswechsel?
- Beitragsanpassungen: Im Herbst erhalten viele Versicherte die Rechnung für das nächste Jahr. Oft gehen damit Beitragserhöhungen einher (z.B. durch neue Typ- oder Regionalklassen, oder generelle Anpassungen). Eine Beitragserhöhung löst meist ein Sonderkündigungsrecht aus (siehe unten).
- Neue Tarife: Anbieter bringen oft neue Produkte oder Tarifvarianten auf den Markt.
- Veränderte Situation: Ihr eigenes Fahrprofil hat sich geändert (weniger/mehr Kilometer, anderer Fahrerkreis, neues Auto).
- Hohes Sparpotenzial: Der Markt ist in Bewegung. Ein Vergleich deckt fast immer auf, ob es günstigere oder leistungsstärkere Angebote gibt.
Der Wechselprozess rund um den Stichtag: Schritt für Schritt
Auch wenn der Herbst noch etwas hin ist (Stand April 2025), ist es gut, den Prozess zu kennen:
- Frühzeitig vergleichen (ideal: Oktober/Anfang November): Warten Sie nicht bis zur letzten Minute! Nutzen Sie Vergleichsrechner wie Preisvergleichsrechner.de, um sich einen Überblick zu verschaffen. Halten Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die letzte Beitragsrechnung (wegen SF-Klasse) bereit.
- Angebote prüfen: Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen (Deckungssummen, Kasko-Bedingungen, Zusatzleistungen wie Schutzbrief etc.). (➤ Lesen Sie auch: Teilkasko oder Vollkasko?)
- Alten Vertrag kündigen (bis spätestens 30.11.!): Senden Sie die Kündigung schriftlich (Einwurfeinschreiben empfohlen!) oder nutzen Sie ggf. das Online-Portal Ihres Anbieters. Bewahren Sie den Nachweis auf! Eine Kündigung ist nicht nötig, wenn Sie aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen (Sonderkündigungsrecht).
- Neuen Vertrag abschließen: Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, schließen Sie den neuen Vertrag online ab. Geben Sie alle Daten korrekt an, besonders die SF-Klasse und den Vorversicherer.
- eVB-Nummer erhalten: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie vom neuen Anbieter meist per E-Mail oder SMS. Diese brauchen Sie primär für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs. Bei einem reinen Versicherungswechsel für ein bestehendes Fahrzeug meldet der neue Versicherer den Schutzwechsel elektronisch an die Zulassungsstelle.
- Kündigungsbestätigung abwarten: Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung vom alten Anbieter mit dem genauen Vertragsende (meist 31.12.).
- Nahtloser Übergang sicherstellen: Der neue Vertrag sollte exakt am Tag nach dem Ende des alten Vertrags beginnen (meist der 1. Januar).
Was tun, wenn der Stichtag 30.11. verpasst wurde?
Keine Panik, es gibt oft noch Möglichkeiten:
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Wenn Ihr Versicherer den Beitrag für das nächste Jahr erhöht, *ohne* dass sich gleichzeitig die Leistungen verbessern (z.B. durch eine bessere Typklasse), haben Sie in der Regel ein **Sonderkündigungsrecht**. Sie können dann meist noch innerhalb von **einem Monat nach Erhalt der Rechnung** kündigen, auch wenn der 30.11. schon vorbei ist.
- Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall: Nach Regulierung eines Haftpflicht- oder Kaskoschadens können meist beide Seiten (Sie und der Versicherer) den Vertrag mit Monatsfrist kündigen.
- Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugverkauf/-kauf: Verkaufen Sie Ihr Auto, geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über, dieser (und auch der Versicherer) kann aber kündigen. Kaufen Sie ein neues (oder gebrauchtes) Auto, können Sie den Versicherer frei wählen.
Wenn keiner dieser Fälle zutrifft und die Frist verpasst wurde, verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr.
Fazit: Den Stichtag nutzen und Hunderte Euro sparen!
Für die meisten Autofahrer in Deutschland ist der **30. November der wichtigste Termin**, um die KFZ-Versicherung für das kommende Jahr zu wechseln und von günstigeren Tarifen zu profitieren. Das Sparpotenzial ist oft erheblich!
Auch wenn der Herbst noch etwas entfernt scheint: Behalten Sie den Termin im Hinterkopf. Beginnen Sie **rechtzeitig im Oktober oder Anfang November mit dem Vergleich**, um genügend Zeit für eine fundierte Entscheidung und die fristgerechte Kündigung zu haben.
Bereiten Sie sich vor: Jetzt KFZ-Versicherungen vergleichen!