Abstrakte vs. Konkrete Verweisung (BU): Den Unterschied verstehen

Abstrakte vs. Konkrete Verweisung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll Ihr Einkommen ersetzen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Doch im Kleingedruckten lauern Klauseln, die den Leistungsanspruch erheblich einschränken können. Eine der wichtigsten und potenziell gefährlichsten ist die **abstrakte Verweisung**. Was genau verbirgt sich dahinter? Was ist der Unterschied zur konkreten Verweisung? Und warum ist der **Verzicht auf die abstrakte Verweisung** ein absolutes Muss für einen guten BU-Vertrag?

Was bedeutet „Verweisung“ in der BU überhaupt?

Eine Verweisungsklausel gibt dem BU-Versicherer das Recht zu prüfen, ob Sie trotz Ihrer Berufsunfähigkeit im ursprünglich ausgeübten Beruf möglicherweise noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten. Je nachdem, wie diese Klausel formuliert ist (abstrakt oder konkret), kann der Versicherer unter Umständen die Zahlung der BU-Rente verweigern oder einstellen.

Die Abstrakte Verweisung: Die große Gefahr im Kleingedruckten!

Enthält Ihr Vertrag eine Klausel zur abstrakten Verweisung, kann der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern, wenn Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten, der Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung (Einkommen, soziales Ansehen) entspricht.

Das Tückische daran:

  • Es spielt keine Rolle, ob Sie tatsächlich eine solche Stelle finden oder ob es auf dem Arbeitsmarkt überhaupt freie Stellen gibt!
  • Die **theoretische Möglichkeit** reicht dem Versicherer aus, um die Leistung zu verweigern.

Beispiel: Ein Chirurg wird berufsunfähig, weil er seine Hand nicht mehr feinmotorisch einsetzen kann. Der Versicherer könnte mit abstrakter Verweisung argumentieren, er könne ja theoretisch noch als medizinischer Gutachter oder Berater arbeiten (auch wenn er keine solche Stelle findet) und verweigert die BU-Rente.

Folge: Die abstrakte Verweisung höhlt den Sinn der BU – die Absicherung Ihres konkreten Berufs – massiv aus!

Das Muss-Kriterium: „Verzicht auf abstrakte Verweisung“

Genau aus diesem Grund ist es **essenziell**, dass Ihr BU-Vertrag eine Klausel enthält, die besagt, dass der Versicherer **auf sein Recht zur abstrakten Verweisung verzichtet**. Dies ist heute bei guten Tarifen Standard, aber Sie müssen es aktiv prüfen!

Nur mit diesem Verzicht haben Sie die Sicherheit, dass die Versicherung auch leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Sie theoretisch etwas anderes tun könnten.

Die Konkrete Verweisung: Die faire Regelung

Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung ist die konkrete Verweisung eine übliche und in der Regel faire Klausel. Sie besagt:

Der Versicherer kann die Zahlung der BU-Rente (teilweise oder ganz) einstellen, wenn Sie – obwohl Sie in Ihrem alten Beruf berufsunfähig sind – freiwillig eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen, die:

  • Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht.
  • Ihrer bisherigen Lebensstellung (insbesondere Einkommen und soziales Ansehen) nahekommt.
  • Sie diese Tätigkeit auch tatsächlich ausüben.

Beispiel: Der Chirurg aus dem Beispiel oben macht eine Umschulung und arbeitet erfolgreich und gut bezahlt als Software-Entwickler. Hier könnte der Versicherer die BU-Rente kürzen oder einstellen, weil der Versicherte freiwillig eine neue, zumutbare Tätigkeit ausübt und damit seinen Lebensunterhalt (teilweise) wieder selbst bestreitet.

Die konkrete Verweisung greift also nur, wenn Sie aktiv eine neue, passende Tätigkeit aufnehmen. Die bloße theoretische Möglichkeit reicht nicht aus.

Wo finde ich die Regelung im Vertrag?

Die Klauseln zur Verweisung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder den Besonderen Bedingungen zur BU-Versicherung. Achten Sie auf Formulierungen wie:

  • „Wir verzichten auf die Prüfung der abstrakten Verweisung.“
  • „Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist nur zulässig, wenn die versicherte Person diese Tätigkeit auch tatsächlich ausübt (konkrete Verweisung).“

Lesen Sie diesen Abschnitt besonders gründlich oder lassen Sie sich die Klausel von einem unabhängigen Experten erklären.

Tipp: Fordern Sie vor Abschluss immer die vollständigen Versicherungsbedingungen an und prüfen Sie diese auf den Verzicht der abstrakten Verweisung.

Fazit: Augen auf beim BU-Abschluss – Nur Tarife ohne Abstrakte Verweisung!

Der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung ist fundamental für die Qualität Ihres BU-Schutzes. Eine Klausel zur abstrakten Verweisung kann Ihren Leistungsanspruch im Ernstfall zunichtemachen.

Achten Sie daher bei jedem BU-Angebot und vor jedem Abschluss zwingend darauf, dass der Versicherer ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung verzichtet! Dies ist eines der wichtigsten Kriterien für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die konkrete Verweisung ist hingegen marktüblich und stellt in der Regel kein Problem dar.

Vergleichen Sie jetzt BU-Tarife und achten Sie auf den wichtigen Verzicht auf abstrakte Verweisung:

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