Haftpflicht für Familien: Wer ist mitversichert?

Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss – das gilt für Singles genauso wie für Paare und Familien. Doch während Singles nur sich selbst absichern müssen, stellt sich bei mehreren Personen im Haushalt die Frage: Reicht eine Police für alle oder braucht jeder eine eigene? Die gute Nachricht: Meist genügt ein Familientarif Doch wer genau ist darin mitversichert und welche Besonderheiten gibt es bei Kindern? Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen.
Single-Tarif vs. Familien-Tarif: Der grundlegende Unterschied
- Single-Tarif: Versichert nur eine Person – den Versicherungsnehmer. Günstiger als der Familientarif.
- Familien-Tarif: Versichert den Versicherungsnehmer UND bestimmte Angehörige, die mit ihm im selben Haushalt leben. Ist nur geringfügig teurer als der Single-Tarif und bietet daher ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für Paare und Familien.
Sobald Sie nicht mehr allein leben (als Paar oder mit Kindern), sollten Sie prüfen, ob Ihr aktueller Tarif passt und ggf. auf einen Familientarif umstellen!
Wer ist im Familientarif mitversichert? (Die Details)
Die genauen Regelungen können sich je nach Versicherer leicht unterscheiden (Blick in die AVB lohnt sich!), aber üblicherweise sind folgende Personen im Familientarif mitversichert, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben:
Ehepartner / Eingetragener Lebenspartner
Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist im Familientarif automatisch mitversichert.
Unverheirateter Lebenspartner
Auch der nichteheliche Partner ist in den meisten modernen Tarifen mitversichert, wenn er mit Ihnen zusammenlebt und namentlich im Vertrag genannt wird (oder der Tarif dies generell vorsieht). Wichtig: Prüfen Sie die Bedingungen! Manche älteren Tarife könnten hier Einschränkungen haben.
Minderjährige Kinder
Ihre leiblichen, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder sind bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) immer mitversichert, egal ob sie bei Ihnen oder (z.B. nach Trennung) beim anderen Elternteil leben.
Volljährige Kinder – Achtung, Fallstricke!
Hier wird es komplizierter! Volljährige Kinder sind oft nur unter bestimmten Bedingungen weiter mitversichert:
- Nur während der ersten Berufsausbildung (Lehre oder Studium), direkt im Anschluss an die Schule.
- Nur, solange sie unverheiratet sind.
- Oft nur, solange sie noch im elterlichen Haushalt leben (oder zumindest gemeldet sind, z.B. bei auswärtigem Studium mit Erstwohnsitz bei den Eltern – Bedingungen genau prüfen!).
- Manche Versicherer haben Altersgrenzen (z.B. bis 25 oder 27 Jahre).
Sobald Ihr Kind die Erstausbildung abschließt, heiratet oder dauerhaft auszieht und einen eigenen Haushalt gründet, benötigt es eine eigene Haftpflichtversicherung! Klären Sie den Status rechtzeitig!
Andere Personen im Haushalt?
Manchmal können auch weitere im Haushalt lebende Angehörige (z.B. Eltern, Großeltern) oder Hausangestellte/Au-pairs mitversichert sein. Dies ist aber nicht Standard und muss explizit in den Bedingungen stehen oder vereinbart werden.
Besonders wichtig für Familien: Spezielle Klauseln
Gute Familientarife sollten auch Schutz für typische familiäre Risiken bieten:
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind gesetzlich nicht „schuldfähig“ (deliktfähig). Verursachen sie einen Schaden, haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dies nicht der Fall, geht der Geschädigte leer aus. Um Ärger (z.B. mit Nachbarn) zu vermeiden, schließen gute Familientarife Schäden durch deliktunfähige Kinder freiwillig mit ein (oft bis zu einer bestimmten Summe, z.B. 50.000 €). Achten Sie auf diesen Einschluss!
- Schlüsselverlust: Gerade mit Kindern geht mal ein Schlüssel verloren. Der Einschluss für den Verlust privater (Mietwohnung!) oder ggf. auch beruflicher Schlüssel ist sehr sinnvoll.
- Forderungsausfalldeckung: Schützt die gesamte Familie, wenn sie durch eine nicht versicherte oder zahlungsunfähige Person geschädigt wird.
Kein Schutz untereinander: Schäden, die sich mitversicherte Personen gegenseitig zufügen (z.B. Kind macht Laptop des Vaters kaputt), sind in der Regel ausgeschlossen.
Was tun bei Änderungen? (Umzug, Heirat, Kind wird volljährig)
- Zusammenziehen / Heirat: Haben beide Partner eine Haftpflicht? Prüfen Sie, welcher Vertrag die besseren Konditionen bietet. Den jüngeren Vertrag können Sie meist unter Hinweis auf die Doppelversicherung kündigen und den Partner in den älteren Vertrag aufnehmen (Umstellung auf Familientarif!).
- Kind wird volljährig / beendet Ausbildung: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Kind noch mitversichert ist oder eine eigene Police braucht!
- Informieren Sie Ihre Versicherung immer über relevante Änderungen Ihrer Lebenssituation.
Fazit: Ein Tarif für (fast) alle – aber genau hinschauen!
Eine private Haftpflichtversicherung im Familientarif bietet umfassenden Schutz für alle Haushaltsmitglieder zu einem sehr fairen Preis. Es ist jedoch wichtig, genau zu prüfen, wer unter welchen Bedingungen mitversichert ist – insbesondere bei unverheirateten Partnern und volljährigen Kindern in Ausbildung.
Achten Sie außerdem auf wichtige Einschlüsse wie die Deckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder. Vergleichen Sie die Angebote, um den besten Schutz für Ihre Familie zu finden!
Finden Sie jetzt den passenden Familientarif für Ihre private Haftpflicht: